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Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen gemäß Artikel 19 MAR

Gemäß Artikel 19 MAR (EU-Marktmissbrauchsverordnung) sind die Vorstände und Aufsichtsräte der Aareal Bank AG sowie mit ihnen in enger Beziehung stehende Personen (z. B. Ehe- und eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Verwandte 1. Grades) verpflichtet, ihre Geschäfte mit Wertpapieren des Unternehmens ab 20.000,-- Euro pro Kalenderjahr innerhalb von 3 Geschäftstagen an die Aareal Bank AG, Paulinenstr. 15, 65189 Wiesbaden, zu melden. Die Aareal Bank AG hat die eingegangenen Meldungen dann unverzüglich auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.