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Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG - Historie

Stand März 2013

Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

Seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2012 hat die Aareal Bank AG den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Kodexfassung vom 15. Mai 2012 entsprochen, wobei zunächst eine Ausnahme erklärt wurde hinsichtlich der Empfehlungen in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 in Verbindung mit Ziffer 5.4.2 Abs. 1, die die Benennung von konkreten Zielen bezüglich der Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder behandelt, und der Empfehlungen in Ziffer 5.4.1 Abs. 4, die die Offenlegung von persönlichen und geschäftlichen Beziehungen bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung festlegt. 
 
Nach erneuter Prüfung der Anforderungen in Ziffer 5.4.1 sowie Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht die Aareal Bank AG zukünftig vollständig den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012. Hinsichtlich der Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder wurden in der Aufsichtsratssitzung am 27. März 2013 konkrete Ziele zur Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2 beschlossen. Als Ziel für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats auf Anteilseignerseite wird eine Quote von mindestens 50% unabhängiger Mitglieder des Aufsichtsrats im Sinne der Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex bis zum Jahr 2015 angestrebt.

Wiesbaden, im März 2013

Der Vorstand

Dr. Schumacher               Große Wördemann               Merkens                      Ortmanns

Für den Aufsichtsrat

Hans W. Reich

(Vorsitzender)

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