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Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG - Historie

Stand: Dezember 2007

Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

Seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2006 hat die Aareal Bank AG den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Kodexfassung vom 12. Juni 2006 und seit dem 14. Juni 2007 in der dann geltenden Kodexfassung mit Ausnahme der nachfolgenden Empfehlungen entsprochen. 

Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass im Rahmen des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (D & O-Versicherung) ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden soll. 

Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Aareal Bank AG besteht eine D & O-Versicherung, die einen Selbstbehalt nicht vorsieht. Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Organmitglieder der Aareal Bank AG selbstverständliche Pflicht; eines Selbstbehaltes bedarf es deshalb nicht.

Der Kodex empfiehlt in Ziffer 4.2.2, dass das Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Gremiums, das die Vorstandsverträge behandelt, über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand berät und sie regelmäßig überprüft. 

Der Aufsichtsrat der Aareal Bank AG hat Fragen der Vergütung des Vorstands an den Präsidialausschuss zur selbständigen Entscheidung und Erledigung übertragen. Dieses Verfahren hat sich in langjähriger Übung bewährt. Der Präsidialausschuss berät regelmäßig über die Festsetzung und Struktur der Bezüge der Vorstandsmitglieder und berichtet dem Aufsichtsratsplenum über seine diesbezüglichen Beratungen. 

Die neu eingefügte Ziffer 5.3.3 enthält die Empfehlung, dass der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bildet, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt. 

Eine sofortige Umsetzung dieser Regelung ist aktuell nicht geboten. Der Aufsichtsrat der Aareal Bank besteht in seiner jetzigen Konstellation erst seit knapp einem Jahr, so dass derzeit eine Nachnominierung nicht ansteht. Eine Überprüfung, ob sich die Regelung im Markt bewährt, ist für das Jahr 2008 vorgesehen. 

Für das kommende Geschäftsjahr wird die Aareal Bank AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 – mit den oben genannten Einschränkungen zu Ziffer 3.8, 4.2.2 und 5.3.3 - ebenfalls folgen.

Die Aareal Bank AG hat darüber hinaus bereits in 1999 einen eigenen Corporate Governance Kodex aufgestellt, der an die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner derzeit gültigen Fassung angepasst wurde und über die Empfehlungen der Regierungskommission hinaus geht. 


Wiesbaden, im Dezember 2007


Der Vorstand

Dr. Schumacher    Kickum     Merkens    Ortmanns

 

Für den Aufsichtsrat

Hans W. Reich
(Vorsitzender)

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