Governance
Good Corporate Governance ist Teil unseres Selbstverständnisses – seit jeher.
Die Aareal Bank AG als Muttergesellschaft der Aareal Bank Gruppe hatte bereits im Jahr 1999, drei Jahre vor Verabschiedung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), einen eigenen Kodex veröffentlicht. Sie unterstützt die Ziele und Zwecke des DCGK ausdrücklich und verfolgt regelmäßig die von der Deutschen Corporate Governance Kommission durchgeführten Änderungen und Erweiterungen der Empfehlungen. Der bankeigene Kodex wird seit 2002 entsprechend der Weiterentwicklung des DCGK unter Maßgabe der jährlichen Entsprechenserklärung fortgeschrieben.
Die Elemente einer guten Unternehmensführung sind zahlreich; Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Interessen der Stakeholdern, insbesondere der Aktionäre, der Mitarbeiter, der Gläubiger und der Umwelt. Transparenz nach innen wie außen, eine nachhaltig ausgerichtete Dividendenpolitik, effiziente Zusammenarbeit der Führungsorgane im Sinne eines konstruktiven Dialogs, Incentive- und Kontrollmechanismen etc. zählen definitiv dazu.
Die Aareal Bank AG als Muttergesellschaft der Aareal Bank Gruppe hatte bereits im Jahr 1999, drei Jahre vor Verabschiedung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), einen eigenen Kodex veröffentlicht. Sie unterstützt die Ziele und Zwecke des DCGK ausdrücklich und verfolgt regelmäßig die von der Deutschen Corporate Governance Kommission durchgeführten Änderungen und Erweiterungen der Empfehlungen. Der bankeigene Kodex wird seit 2002 entsprechend der Weiterentwicklung des DCGK unter Maßgabe der jährlichen Entsprechenserklärung fortgeschrieben.
Die Elemente einer guten Unternehmensführung sind zahlreich; Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Interessen der Stakeholdern, insbesondere der Aktionäre, der Mitarbeiter, der Gläubiger und der Umwelt. Transparenz nach innen wie außen, eine nachhaltig ausgerichtete Dividendenpolitik, effiziente Zusammenarbeit der Führungsorgane im Sinne eines konstruktiven Dialogs, Incentive- und Kontrollmechanismen etc. zählen definitiv dazu.
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
In unserer jährlichen Entsprechenserklärung erläutern wir, ob bzw. wie wir den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der jeweiligen gültigen Kodexfassung heute und in Zukunft entsprechen.
Darin wird relevante Themen z.B. für Zusammenarbeit von Vorstand und Ausichtsrat, Diversität in Gremien, Nachfolgeplanung und Effizienzprüfung konkretisiert beschrieben.
Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen gemäß Art. 19 MAR
Geschäfte mit Wertpapieren des Unternehmens und damit verbundenen Finanzinstrumenten von Vorständen und Aufsichtsräten der Aareal Bank AG sowie mit ihnen in enger Beziehung stehende Personen (sog. Managers‘ Transactions) sind innerhalb von 3 Geschäftstagen zu melden und auf der Internetseite zu veröffentlichen.
Mitteilungen über Veränderungen des Stimmrechtsanteils gemäß §§ 40 ff. WpHG
Der Aareal Bank Gruppe gemeldete Veränderungen von Beteiligungen finden Sie hier.
Satzung
Hier finden Sie die aktuelle Satzung der Aareal Bank AG.
Code of Conduct
Integrität und verantwortungsvolles Handeln gelten als Verpflichtung für alle Mitarbeiter – unabhängig von ihrer Funktion und Aufgabe. Der Code of Conduct ist ein Bestandteil der verantwortungsvollen Corporate Governance. Er beinhaltet verbindliche Regeln für gesetzeskonformes und ethisches Verhalten aller Mitarbeiter gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Kollegen.
Grundsatzerklärung zu menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten
Die Aareal Bank ist sich ihrer Verantwortung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bewusst. Die Grundsatzerklärung zu Menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist das Dachdokument zur Menschenrechtsstrategie der Aareal Bank und legt dar, wie die Aareal Bank als global agierendes Unternehmen ihrer Verantwortung zum Schutz der Menschen- und Umweltrechte innerhalb ihres Einflussbereichs nachkommt.
Bereits 2012 hat sich der Vorstand der Aareal Bank mit Unterzeichnung des „UN Global Compact“ der Vereinten Nationen öffentlich zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte durch die Aareal Bank bekannt. Weltweit gilt der UN Global Compact als größte und wichtigste Initiative zur Sicherung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die dort angeführten zehn Prinzipien, aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, werden bereits seit vielen Jahren im Geschäftsprozess gefördert. Zudem orientieren wir uns an grundlegenden Chartas und Initiativen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Bezugnehmend auf die zehn Prinzipien des „UN Global Compact“ stehen die dort angeführten ersten sechs Prinzipien für die Aareal Bank im Fokus. Diese fordern explizit, dass Unternehmen ihrer Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte nachkommen und Maßnahmen treffen um Menschenrechtsverletzungen – direkter und indirekter Art – zu verhindern. Weiterhin greifen sie einige der international anerkannten Menschenrechte, wie die Vereinigungsfreiheit, das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und das Ver[1]bot von Diskriminierung auf. Seit dem Jahr 2024 treffen wir verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unserer Lieferkette. Der Vorstand der Aareal Bank hat zudem einen Menschenrechtsbeauftragten zur Überwachung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG ernannt. Der Menschenrechtsbeauftragte wird in seiner Tätigkeit durch die Compliance-Organisation unterstützt.
Gremienstruktur inkl. zusätzliche Ausschüsse
Nähere Informationen zum Aufsichtsrat, seiner Arbeit und seinen Ausschüssen finden Sie im Geschäftsbericht des Konzerns im Kapitel „Transparenz“.
Zusammenarbeit mit der Aufsicht
Die Aareal Bank AG ist ein sogenanntes ‚bedeutendes Institut‘ und wird daher direkt von der Europäischen Zentralbank in Joint Supervisory Teams mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank beaufsichtigt. Die Aareal Bank AG achtet dabei auf Transparenz gegenüber allen drei Behörden und legt größten Wert auf einen offenen und konstruktiven Dialog. Sie geht dabei oftmals über das geforderte Mindestmaß hinaus und ergänzt aufsichtsrechtliche Erwartungen um die eigene Zielvorstellung guter Corporate Governance.
Erfahren Sie mehr in unserem Geschäftsbericht.
Conflicts of Interest Policy
Hier finden Sie die aktuelle Conflicts of Interest Policy der Aareal Bank AG.
UK Modern Slavery Act 2015
Als Unternehmensgruppe mit Geschäftstätigkeit in Großbritannien ist die Aareal Bank Gruppe dazu verpflichtet, ausführlich über die Maßnahmen zu berichten, die Formen moderner Zwangsarbeit im eigenen Einflussbereich verhindern bzw. unterbinden sollen.
Hier finden Sie das aktuelle UK Modern Slavery Act Statement der Aareal Bank Gruppe.