Teilen

Nichtfinanzielle Berichterstattung

Zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung 2024 (angelehnt an CSRD) als Teil des Konzernlageberichts

Die zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung der Aareal Bank AG und der Aareal Bank Gruppe wird als Teil des Konzernlageberichts der Aareal Bank Gruppe veröffentlicht. Sie beschreibt, wie auch der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht in den Vorjahren, die von der Aareal Bank AG und der Aareal Bank Gruppe verfolgten Ziele und Konzepte für die fünf gesetzlich geforderten Belange (Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung). Die Aareal Bank AG gibt als Mutterunternehmen der Aareal Bank Gruppe die global geltenden Konzepte und Regeln vor und überwacht diese. Die Aareal Bank AG verwendet kein Rahmenwerk zur Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung im Sinne des § 289d HGB. Des Weiteren besteht kein Unterschied in den wesentlichen Leistungsindikatoren zwischen der Aareal Bank Gruppe und der Aareal Bank AG. Dies begründet sich durch den Bilanzanteil der Aareal Bank AG von über 90 % an der Aareal Bank Gruppe.

Als Grundlage für die Erstellung der zusammengefassten Nachhaltigkeitserklärung dienten die Anforderungen des HGB. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden als Rahmenwerk angewendet. Der Wechsel des Rahmenwerks im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 begründet sich durch die erwartete nationale Umsetzung der CSRD und verpflichtende Anwendung der ESRS. Die Struktur des Berichts folgt daher den Vorgaben der ESRS. Die zu berichtenden Themen wurden anhand der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS identifiziert. Neben allgemeinen Angaben des Standards ESRS 2 umfasst der Bericht Angaben zu den als wesentlich identifizierten themenspezifischen Standards E1 Klimawandel, S1 Arbeitskräfte des Unternehmens, G1 Unternehmensführung sowie zu dem unternehmensspezifischen Thema Informationssicherheit. Informationen zum Thema Bekämpfung von Korruption und Bestechung wurden auf Basis der HGB-Anforderung aufgenommen, obwohl das Thema gemäß doppelter Wesentlichkeitsanalyse als unwesentlich bewertet worden ist. Im Kapitel E1 sind, wie durch die ESRS vorgegeben, die Offenlegungspflichten gemäß der Taxonomie-Verordnung integriert. Der Bericht wurde in Gänze einer Limited-Assurance Prüfung unterzogen.

Die EU Verordnung 2020/852 der Europäischen Union (EU-Taxonomie) setzt sich zum Ziel, finanzielle Mittel in nachhaltige Tätigkeiten zu allokieren und die Transition zu einer nachhaltigen Wirtschaft dadurch zu fördern. Das Ziel wird durch die Festlegung von Leitlinien und Kriterien für wirtschaftliche Tätigkeiten, die als nachhaltig eingestuft werden können, erreicht. Die Wirtschaftsaktivitäten sollen die nachfolgenden Umweltziele fördern:

  • Klimaschutz: Eine Wirtschaftsaktivität wird als ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz eingestuft, wenn sie wesentlich dazu beiträgt, die Treibhausganzkonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren;
  • Anpassung an den Klimawandel: Anpassungslösungen, die entweder das Risiko der nachteiligen Auswirkungen des gegenwärtigen und des erwarteten künftigen Klimas auf die Wirtschaftstätigkeit selbst signifikant verringern oder diese nachteiligen Auswirkungen signifikant verringern;
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen: Eine Wirtschaftsaktivität leistet einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, wenn sie entweder wesentlich zur Erreichung des guten Zustands von Gewässern beiträgt, einschließlich Oberflächen- und Grundwasser, oder zur Vermeidung der Verschlechterung von Gewässern;
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme: Erhaltung der Natur und der Biodiversität, einschließlich der Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands von natürlichen und naturnahen Lebensräumen und Arten oder der Vermeidung einer Verschlechterung;
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: Durch Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in die Atmosphäre, Verbesserung der Luftqualität, Beseitigung von Müll und anderem;
  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft: Effizientere Nutzung natürlicher Ressourcen, einschließlich biobasierter und anderer Rohstoffe nachhaltigen Ursprungs, in der Produktion durch verbesserte Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit, Nachrüstbarkeit oder Wiederverwendbarkeit.

Die Aareal Bank berichtet seit 2021 über die EU-Taxonomie, in den Jahren 2021 und 2022 zunächst in qualitativer Form und seit dem Jahr 2023 mit den vorgeschriebenen Tabellen.

Die Green Asset Ratio (GAR) im Bestand der Aareal Bank AG liegt zum 31. Dezember 2024 bei 0,21% für die Umsatz-KPI und 0,22% für die Capex-KPI und GAR Zuflüsse bei 0,23% bzw. 0,19%. Bedingt durch das Geschäftsmodell der Aareal Bank AG mit dem Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen begleitet die Aareal Bank AG nationale und internationale Kunden bei ihrer Immobilieninvestition in Europa, Nordamerika und Asien/Pazifik und daher liegt ein wesentlicher Teil des Geschäfts außerhalb der EU. Des Weiteren entfällt ein großer Teil der Finanzierungen auf Gegenparteien, die nicht der NFRD- bzw. CSRD-Pflicht unterliegen und damit nicht im Zähler der Green Asset Ratio berücksichtigt werden können. 

Download: Zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung 2024 (angelehnt an CSRD) als Teil des Konzernlageberichts 

 

Nachhaltigkeitsberichte

Archiv Nachhaltigkeitsberichte
 

 

PCAF-Report zu finanzierten CO2-Emissionen

Mit der Unterzeichnung des „PCAF Commitment Letters“ hat sich die Aareal Bank dazu verpflichtet gemeinschaftlich mit anderen Marktteilnehmern auf die kontinuierliche Verbesserung der CO2-Transparenz im Finanzsektor hinarbeiten. 

Dazu veröffentlichen wir regelmäßig unseren PCAF-Bericht zu finanzierten CO2-Emissionen im Commercial Real Estate Financing Portfolio. Dieser ermöglicht neben einem gesamthaften Blick auf die CO2-Performance im Kreditportfolio auch tiefergehende Einblicke in CO2-Fußabdruck und CO2-Intensität einzelner Gebäudetypen und Regionen des Kreditportfolios der Aareal Bank. Durch die konsistente Anwendung der durch den PCAF-Standard definierten sogenannten PCAF-Data Quality Scores ist es zudem möglich, die zugrundeliegende Datenqualität besser einzuwerten und gegenüber anderer Marktteilnehmer vergleichbarer zu machen.

PCAF-Report