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Nachhaltige Beschaffung

Code of Conduct für Lieferanten

Wir haben uns selbst strenge ethische Regeln auferlegt, die uns bei all unseren Geschäften leiten. An unsere bevorzugt lokalen Lieferanten von Produkten und Dienstleistungen haben wir den gleichen Anspruch, wie an uns selbst. Bei der Lieferantenauswahl bewerten wir neben der ökonomischen Leistung auch die ökologische, soziale und ethische Nachhaltigkeit.

Der Code of Conduct für Lieferanten setzt den Standard für diese Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Verantwortung für Mensch und Umwelt. Er orientiert sich an den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UN Global Compact) sowie den Grundsätzen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).  

Verfahrensrichtlinie Lieferantenmanagement

Die Verfahrensrichtlinie Lieferantenmanagement legt Standards, Kriterien und Bewertungsmaßstäbe innerhalb des Lieferantenmanagements der Aareal Bank fest. Wir stellen bewusst hohe qualitative Anforderungen an die zugelassenen Lieferanten. Neben der Einhaltung aller notwendigen Umweltauflagen berücksichtigt die Richtlinie weitere wesentliche Punkte wie die Marktstellung des Lieferanten, die Waren und Dienstleistungsqualität, die Preis- und Lieferleistung, die kaufmännische Qualität sowie die Termin- und Mengentreue. Die jeweiligen verantwortlichen Bereiche wie der Einkauf oder Fachbereiche beurteilen die einzelnen Aspekte regelmäßig.

Regelmäßige Durchführung von Lieferantenbewertungen

Mithilfe von hausinternen Bewertungen prüfen wir, ob die Lieferanten diesen Anforderungen nachkommen. Seit dem Jahr 2013 berücksichtigt unser Bewertungsschema für die Lieferantenbewertung neben Umweltthemen auch Sozialstandards inklusive der Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in einem stärkeren Maß. Er wird bei neuen Lieferanten und bei bestehenden Hauptlieferanten in jährlichem Turnus eingesetzt.

Grundsatzerklärung zu menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten

Die Aareal Bank ist sich ihrer Verantwortung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bewusst. Die Grundsatzerklärung zu Menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist das Dachdokument zur Menschenrechtsstrategie der Aareal Bank und legt dar, wie die Aareal Bank als global agierendes Unternehmen ihrer Verantwortung zum Schutz der Menschen- und Umweltrechte innerhalb ihres Einflussbereichs nachkommt.

Bereits 2012 hat sich der Vorstand der Aareal Bank mit Unterzeichnung des „UN Global Compact“ der Vereinten Nationen öffentlich zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte durch die Aareal Bank bekannt. Weltweit gilt der UN Global Compact als größte und wichtigste Initiative zur Sicherung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die dort angeführten zehn Prinzipien, aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, werden bereits seit vielen Jahren im Geschäftsprozess gefördert. Zudem orientieren wir uns an grundlegenden Chartas und Initiativen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Bezugnehmend auf die zehn Prinzipien des „UN Global Compact“ stehen die dort angeführten ersten sechs Prinzipien für die Aareal Bank im Fokus. Diese fordern explizit, dass Unternehmen ihrer Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte nachkommen und Maßnahmen treffen um Menschenrechtsverletzungen – direkter und indirekter Art – zu verhindern. Weiterhin greifen sie einige der international anerkannten Menschenrechte, wie die Vereinigungsfreiheit, das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und das Verbot von Diskriminierung auf. Seit dem Jahr 2024 treffen wir verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unserer Lieferkette. Der Vorstand der Aareal Bank hat zudem einen Menschenrechtsbeauftragten zur Überwachung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG ernannt. Der Menschenrechtsbeauftragte wird in seiner Tätigkeit durch die Compliance-Organisation unterstützt.

Menschenrechte und Umweltschutz in unserer Lieferkette

Die Aareal Bank übernimmt ihre Verantwortung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Wenn Sie konkrete Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken bei der Aareal Bank selbst oder einem unserer Lieferanten haben, melden Sie diese bitte.

Nähere Informationen dazu finden Sie in nachfolgender Anleitung: